clever


Ist es zulässig die monatliche Gehaltsabrechnung in Papierform ab 2011 entfallen zu lassen?

Überraschenderweise hat der Arbeitgeber mit seinen Weihnachtswünschen angekündigt, das ab 2011 die Gehaltszettel in Papierform entfallen. Einen einmaligen Gehaltsausdruck erhält man nur noch, wenn man z.B. den Familienstand ändert. Eine Vorankündigung oder Rücksprache, ob dies von den Arbeitnehmern gewünscht wird, gab es nicht. Für mich war der Gehaltszettel unabhängig von dem was draufstand immer noch so etwas von Zeichen der Wertschätzung des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern, die aufgrund Überlastung eh schon auf dem Zahnfleisch gehen. Wie findet ihr das? Ist es rechtlich überhaupt zulässig den Arbeitnehmer monatlich mit Überraschungseffekt zu beglücken? Der Arbeitgeber schrieb in seinen Grüßen nicht, das man das Gehalt auch als PDF bekommen kann. Dagegen hätte wohl auch kaum jemand etwas einzuwenden, denn dann sieht man ja, was man bekommt & kann überprüfen wieviel Resturlaub man noch hat, etc.
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TriPo2
Also wenn ich Dich richtig verstehe, bekommt ihr GAR KEINE Gehaltsabrechnung mehr. Die Papierform wird durch nix? ersetzt, oder? Sowas ist mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat. Was sagt der denn dazu?

Karla


Ist ein Arbeitgeber verpflichtet eine monatliche Gehaltsabrechnung auszustellen?

Mein Arbeitgeber meint es reicht der Anhang der Lohnsteuerkarte am Ende des Jahres zu... Vielen Dank für Eure Hilfe
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Elvis
Das reicht keinesfalls er ist verpflichtet eine Lohnabrechnung zu schreiben alleine wegen Steuer,Rente Kranken-u.Sozialabgaben er muß das doch monatlich belegen lass dich da nicht an der Nase rumführen

lord_yu_the_great


Wie steckt Ihr den allmonatlichen Tiefschlag der Gehaltsabrechnung weg?

Ist jeden Monat das gleiche Theater. Man rackert sich ab, um Stufe 3 der Leistungsprämie zu bekommen. Man geht halbtot zur Arbeit, um nicht für drei Monate die Nicht-Krank-Prämie zu verlieren und dann rechnet man mal aus Spaß an der Freude aus, daß man - Steuerprogression macht's möglich - mit nem Gang weniger und ein paar Krankheitstagen auch nicht viel weniger auf dem Konto hätte. Die Leistungsgesellschaft versteht es doch ungemein, ihre Mitglieder zu motivieren, oder?
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NONAME
Ich schaffe das gar nicht man nimmt es halt so hin der Vater sieht die Kinder kaum die Mutter ist getresst von Arbeit und nebenbei noch Haushalt und was bleibt übrig ...weniger als manch andere mit Harz 4

Wolfgang S


Wie lange sollte man Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen aufheben ?

Danke im Voraus für Eure Antworten
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margojos
Hier findest du alles über deine Frage. Eine kompetente Auskunft. http://www.buero-sortierdienst.de/main_content/nebenseiten/aufbewahrungsfristen.php Bankunterlagen und Kontoauszüge Verträge über Sparguthaben und Kredite sollten grundsätzlich über die gesamte Laufzeit verfügbar sein. Ist der Sparvertrag ausgezahlt oder der Kredit bezahlt, können die Unterlagen vernichtet werden. Andere Bankbelege wie Scheckeinreichungen, Überweisungen und Kontoauszüge dienen als Zahlungsnachweise. Gesetzlich gilt seit dem 1. Januar 2002: Belege für regelmäßige Zahlungen, die über einen längeren Zeitraum getätigt werden (z. B. Miete), können noch vier Jahre später als Beweis herangezogen werden. Bei einmaligen Zahlungen gilt eine Frist von zwei Jahren. Fehlt nach Ablauf dieser Fristen dennoch ein Beleg, kann dieser bei der Bank angefordert werden. Allerdings haben die Banken entsprechende Unterlagen meist nur sechs Jahre in ihren Archiven und zum Teil werden für die nachträgliche Ausstellung Gebühren erhoben. Kaufverträge und Kassenbons: Grundsätzlich gilt: Man sollte Kaufverträge und Kassenbons mindestens für die Zeit der Gewährleistung oder Garantie verwahren. Die beträgt in den meisten Fällen zwei Jahre. Mit der Aufbewahrung können sie eine eventuelle Reklamation innerhalb dieser Zeit gewährleisten. Anders verhält es sich bei Anschaffungen, für die der Hersteller eine Extra- Garantie übernimmt. Bei solchen Waren sollten Kaufbeleg und Garantieschein so lange aufbewahrt werden, bis der Garantieanspruch verfällt. Bei höherwertigen Gütern würde ich die Belege generell aufheben, um bei Verlust oder späterem Verkauf einen Nachweis über den Wert zu haben. Rechnungen: Für fast alle Rechnungen gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Geprüfte und bezahlte Rechnungen kann man allerdings schon vor Ablauf dieser Frist entsorgen - das schafft Platz im Ordner. Die Kündigung von Zeitschriften-Abos sollte man sich schriftlich bestätigen lassen. Diese Bestätigung kann nach spätestens einem Jahr in den Papierkorb. Eine Ausnahme von der Regel bilden Handwerkerrechnungen. Diese sollten mindestens über einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahrt werden, da bei größeren baulichen Veränderungen die Gewährleistungspflicht der Handwerker ebenfalls fünf Jahre beträgt. bitte auf Webseite weiterlesen ... Du kannst es auch als PDF - Dokument speichern.

Slawa


Was muss ich bei Gehaltsabrechnung mit der Vorschussverrechnung machen?

Hallo, ich übe gerade das Kalkulieren von Gehältern. Und meine frage ist jetzt : Was soll ich tun, wenn ich den Nettobetrag asgerechnet habe und in der aufgabe steht: vorschussverrechnung 500,00 € ??? abziehen, dazurechnen oder wie komme ich auf den überwesungsbetrag. z.b nettogehalt 2000 € und vorschussverrechnung 500 € ?
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Nanny
Vorschusszahlung: Buchung im Soll (Forderungen an Mitarbeiter) Verrechnung: Buchung im Haben - also abziehen vom auszuzahlenden Nettobetrag, weil das ja bereits ausgezahlt ist.